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1. Wie kann ich einen Termin buchen?Sie können Termine online über die Website, telefonisch oder direkt in der Praxis vereinbaren. Alle verfügbaren Termine sind beim Buchungsvorgang frei wählbar.
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2. Für wen ist die Therapieliege geeignet?Vor allem wird die Liege Menschen mit sitzenden oder stehenden Tätigkeiten empfohlen. Durch die einseitige Belastung der Wirbelsäule – sei es durch langes Sitzen im Büro oder durch dauerhaftes Stehen im Beruf – werden die Bandscheiben stark beansprucht und erhalten oft nicht genug Bewegung, um sich optimal zu regenerieren.
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3. Wie teuer ist die Nutzung der Therapieliege?Preisliste: Zur Buchung
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4. Ist die Therapieliege gefährlich?Nein, die automatische Massageliege von CERAGEM™ ist nicht gefährlich. Sie arbeitet mit Wärme-, Akupressur- und Mobilisationstechniken, die darauf ausgelegt sind, Verspannungen zu lösen und die Durchblutung zu fördern. Um Risiken bei bestehenden Erkrankungen auszuschließen, wird beim Buchungsvorgang eine Liste von Kontraindikationen abgefragt.
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1. Benötige ich ein Rezept für Physiotherapie?Nein, ein Rezept ist nicht erforderlich, Privatrezepte können jedoch abgerechnet werden. Als Heilpraktiker der Physiotherapie können wir Sie auch ohne ärztliche Verordnung behandeln. Dies bietet Ihnen mehr Flexibilität, da Sie direkt zu uns kommen können, ohne vorher einen Arzt aufsuchen zu müssen.
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2. Wieso werden keine Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen angenommen?Der Hauptgrund dafür sind die hohen Einstiegshürden und Vorgaben, die an eine Kassenzulassung geknüpft sind. Diese beinhalten umfangreiche bürokratische Anforderungen und Vorgaben für Räumlichkeiten, die eine wirtschaftliche und individuelle Behandlung oft einschränken. Es werden zum Beispiel zwei Behandlungsplätze gefordert, auch wenn die Praxis von einer Einzelperson geführt wird. In einer privaten Praxis können wir uns voll und ganz auf Ihre Bedürfnisse konzentrieren, ohne an Vorgaben der Krankenkassen gebunden zu sein. Für gesetzlich Versicherte gibt es jedoch die Möglichkeit, unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
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3. Wann sollte ich zunächst einen Arzt aufsuchen?Ein direkter Weg zum Physiotherapeuten kann oft sinnvoll sein. Dennoch gibt es Symptome, bei denen ein Arztbesuch ratsam ist: Dauerschmerzen ohne erkennbaren Auslöser Unklares Fieber über mehrere Tage oder wiederkehrend Lähmungserscheinungen, Missempfindungen oder Taubheitsgefühle Nachtschweiß oder plötzlicher Leistungseinbruch Starker Gewichtsverlust Blut in Körperflüssigkeiten Störungen der Pupillenreaktion
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4. Werden die Kosten für die Behandlung übernommen?Die Kostenübernahme hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab: Privatversicherte: Viele private Krankenkassen übernehmen unsere Leistungen. Bitte prüfen Sie in Ihren Vertragsbedingungen, ob der sektorale Heilpraktiker abgedeckt ist. Andernfalls können Sie als Selbstzahler unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Beamte: In der Regel werden die Kosten zu 50% von der privaten Krankenversicherung (PKV) und zu 50% von der Beihilfe übernommen. Auch direkte Familienangehörige sind beihilfeberechtigt. Reichen Sie die Rechnungen zuerst bei der Beihilfestelle und anschließend bei der PKV ein. Selbstzahler: Sie können unsere Leistungen jederzeit als Selbstzahler in Anspruch nehmen, ohne dass eine Überweisung vom Hausarzt notwendig ist. Gesetzlich Versicherte: Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen unsere Leistungen in der Regel nicht. Allerdings gibt es Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen, die oft zwischen 80% und 100% der Kosten erstatten. Achten Sie darauf, dass der sektorale Heilpraktiker nicht ausgeschlossen ist.
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5. Was muss ich zur Therapie mitbringen?Bitte tragen Sie bequeme Kleidung, bringen Sie ein Handtuch und ggf. ärztliche Unterlagen oder vorhandene Diagnosen mit.
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